Sobald das Fahren mit dem LKW kommerziell genützt wird, benötigt man einen Fahrerqualifikationsnachweis.
Wurde der C-Schein vor 10.09.2009 (D-Schein 10.09.2008) erlangt, ist eine Weiterbildung erforderlich.
Für alle Personen, die Ihre Lenkberechtigung der Klasse C nach dem 10.09.2009 (D-Schein 10.09.2008) erworben haben, ist eine Grundqualifikationsprüfung erforderlich. Der praktische Teil wird im Zuge der Führerscheinprüfung erledigt, der theoretische Teil ist im Anschluß bei einer Landesregierung-Gewerbeabteilung durchzuführen.
Für alle Personen, die Ihre Lenkberechtigung der Klasse C nach dem 10.09.2009 (D-Schein 10.09.2008) erworben haben und NOCH keine Grundqualifikationsprüfung abgelegt haben, muß über die zuständige Landesregierung-Gewerbeabteilung eine externe Grundqualifikationsprüfung (Praxis u. Theorie) beantragt und absolviert werden.
Die 5 Module müßen alle 5 Jahre als Weiterbildung absolviert werden.
Diese Ausbildung wird im Führerschein eingetragen.
Voraussetzung für
C95 / D95
C95 / D95